Kosten für Beratung und Psychotherapie

Wir als Fachärztinnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sind als Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen und im Arztregister eingetragen. Die Abrechnung richtet sich generell nach EBM und nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Gesetzliche Krankenkassen

Wenn Ihr Kind gesetzlich versichert ist, werden alle anfallenden Beratungs- und Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen.

Private Krankenkassen und Beihilfe

Die vollständige Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch private Krankenkassen bzw. die Beihilfe. Erkundigen Sie sich jedoch unbedingt vor unserem ersten Termin bei Ihrer privaten Krankenkasse und der eventuell zuständigen Beihilfestelle, ob die Kosten übernommen werden, da es einzelne Verträge gibt, bei denen die Leistungen einer ambulanten psychiatrischen Behandlung nicht oder nur in begrenztem Umfang erstattet werden.

Selbstzahler: Neurofeedback, Familientherapie, Lerntherapie, Einzeltherapie

Wenn Sie oder Ihre Familie eine der angebotenen Therapieformen in Anspruch nehmen wollen, kann dies selbstverständlich auch auf private Rechnung erfolgen. Ein psychotherapeutisches Gespräch  (Verhaltenstherapie/Einzelgespräch) wird nach GOÄ abgerechnet

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